Haushalts und Wohnungsauflösungen aller Art

Haushalts und Wohnungsauflösungen in Regensburg
Entrümpelung Regensburg



Entrümpelung, Haushalts und Wohnungsauflösungen – schnell, sauber, stressfrei



Suchen Sie Unterstützung bei einer Haushalts und Wohnungsauflösungen? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten Ihnen zuverlässige Hilfe, egal ob es sich um ein Haus, eine Wohnung, einen Keller, einen Dachboden, eine Garage oder ein Lager handelt. Unser Ziel ist es, Ihnen die Arbeit abzunehmen und eine einfache sowie stressfreie Entrümpelung zu gewährleisten.

Unsere umfassenden Leistungen im Überblick

Haushalts und Wohnungsauflösungen

1. Haushalts und Wohnungsauflösungen jeder Größe
Egal, ob Sie eine kleine Wohnung oder ein großes Haus auflösen möchten – wir sind für Sie da! Wir stimmen uns eng mit Ihnen ab und planen die Auflösung individuell nach Ihren Bedürfnissen. So stellen wir sicher, dass alles nach Ihren Wünschen verläuft.

2. Entrümpelung von Messi-Wohnungen
Messi-Wohnungen können eine große Belastung darstellen. Unser erfahrenes Team arbeitet diskret und respektvoll, um die Situation zu bewältigen. Wir kümmern uns um die fachgerechte Entsorgung aller Gegenstände, die nicht mehr benötigt werden, und schaffen so wieder Platz und Ordnung.

3. Teilentlümpelungen
Möchten Sie nur bestimmte Bereiche wie den Keller, den Dachboden oder den Garten entrümpeln lassen? Kein Problem! Wir helfen Ihnen dabei, gezielt Platz zu schaffen, wo Sie ihn benötigen, und sorgen dafür, dass alles schnell und effizient erledigt wird.

4. Möbelabbau und Entsorgung
Alte Möbel, Deckenverkleidungen oder Bodenbeläge können oft schwer zu handhaben sein. Wir übernehmen den Abbau und die umweltfreundliche Entsorgung dieser Gegenstände, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

5. Küchenabbau mit Entsorgung
Der Abbau einer alten Küche kann eine Herausforderung darstellen. Unser Team übernimmt den kompletten Prozess für Sie – vom Abbau bis zur sicheren Entsorgung. So können Sie sich entspannt zurücklehnen.

6. Hilfe im Todesfall
Nach einem Todesfall ist es wichtig, einfühlsam und respektvoll vorzugehen. Wir unterstützen Sie bei der Wohnungsauflösung in dieser schweren Zeit und sorgen dafür, dass alles sorgsam und mit dem nötigen Respekt behandelt wird.

7. Wohnungsaufgabe wegen Umzug
Wenn Sie umziehen und Ihre Wohnung besenrein übergeben müssen, sind wir ebenfalls zur Stelle. Wir kümmern uns um alle notwendigen Schritte, damit Sie sich auf Ihren Umzug konzentrieren können.

Kontaktieren Sie uns!

Unser freundliches Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen zu helfen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Entrümpelung, Haushalts- oder Wohnungsauflösung schnell, sauber und stressfrei verläuft!


Entrümpelung, Haushalts und Wohnungsauflösungen aller Art

Die Haushalts und Wohnungsauflösung kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich werden:

Wir sind da, um Ihnen mit einer professionellen Entrümpelung in Regensburg zu helfen.

Nach einem Todesfall, im Zuge der Zwangsräumung der Wohnung, beim Umzug des Bewohners in ein Pflegeheim oder bei dauerhafter Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Auch vor Antritt einer längeren Freiheitsstrafe oder einer Auswanderung kann der Haushalt aufgelöst werden.

Für viele Menschen, die eine Entrümpelung in Auftrag geben, sind die Kosten sehr wichtig. Deshalb ist es sinnvoll , schon im Vorfeld einen Festpreis auszumachen. Der Entrümpler wirft einen Blick auf das zu Entrümpelnde und macht einen Kostenvoranschlag, der verbindlich ist. So weiß der Kunde genau, welche Kosten auf ihn zukommen.

Die Arbeiten werden vom Eigentümer des Hausrats – dem Besitzer der betreffenden Wohnung – oder durch Dritte durchgeführt. Hierzu sollte eine Verfügung in einer Vorsorgevollmacht getroffen werden. Mit der Durchführung kann man einen Entsorgungsfachbetrieb beauftragen.

Kontaktieren Sie da-räumling, Ihr Entrümpelungsteam im Stadt und Landkreis Regensburg für eine  kostenlose Besichtigung und ein faires Angebot !

Besteht für den Betroffenen eine rechtliche Betreuung, muss sich der Betreuer um die Auflösung kümmern, soweit sich dazu ein Anlass bietet und Wohnungsangelegenheiten zu seinem Aufgabenkreis zählen. 

Sachwerte

Sachwerte können verkauft werden.  Im Falle von Grundeigentum zählt zur Verwertung auch die Eigentumswohnung oder das Haus selbst, in dem sich der aufzulösende Haushalt befunden hat. Im Falle einer Mietwohnung ist abschließend das Mietverhältnis zu kündigen. Der Betreuer bedarf hierzu einer Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1907 I BGB). Die Wohnung ist zu räumen und an den Vermieter zurückzugeben. Gegebenenfalls sind bei Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen durchzuführen.

Unterbringung

Die neue Unterbringung ist vorzubereiten. Hierzu ist gegebenenfalls ein Heimvertrag oder ein neuer Mietvertrag abzuschließen. Auch hierzu bedarf der Betreuer der Genehmigung durch das Betreuungsgericht (§ 1907 III BGB).

Sprechen Sie einfach mit uns, wir finden die richtige Lösung  !!!!


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